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Art. 6 · Nicht überbaubare Flächen
BZO Schlieren · S. 3 · Original-PDF
Auf den im Kernzonenplan punktiert bezeichneten Flächen sind Gebäude unzulässig. Ausgenommen sind besondere Gebäude gemäss § 49 Abs. 3 PBG mit max. 50.00 m2 Grundfläche.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.