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Art. 3 · Pläne und Lärmempfindlichkeitsstufen

BZO Schlieren · S. 2 · Original-PDF

Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan 1:5'000 massgebend; für die Kernzone gilt der Kernzonenplan im Massstab 1:1'000, für die Waldabstandslinien gelten die entsprechenden Pläne 1:500. Die mit der Bauordnung abgegebenen Zonenpläne im Massstab 1:10‘000 sind nicht rechtsverbindlich. Der Kernzonenplan und die Ergänzungspläne zur Darstellung der besonderen Institute der Bau- und Zonenordnung gehen dem Zonenplan 1:5’000 vor. Die zonenkonformen Lärmempfindlichkeitsstufen sind in der Legende des Zonenplanes bezeichnet. Für die Zuordnung gilt der Zonenplan 1:5‘000. Die Wirkung der Lärmempfindlichkeitsstufen richtet sich nach der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) SR 814.41. BAUZONEN Kernzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.