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Art. 2 · Anordnung innerhalb der Bauzonen

BZO Schlieren · S. 2 · Original-PDF

Innerhalb der Zonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende weitere Anordnungen festgesetzt:

–Zulassung von mässig störendem Gewerbe in den Kern- und Wohnzonen

–Waldabstandslinien

–Gestaltungsplanpflicht

–Lärmempfindlichkeitsstufen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.