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Art. 23 · Massvorschriften
BZO Schlieren · S. 8 · Original-PDF
In der Zone Oe gelten die kantonal-rechtlichen Massvorschriften. Gegenüber privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden, angrenzenden Zone einzuhalten. Erholungszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.