Art. 23a · Nutzweise
BZO Schlieren · S. 8 · Original-PDF
In der Erholungszone Familiengärten (EF) sind Garten- und Gerätehäuschen sowie je Areal ein gemeinschaftliches Gebäude, welches für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig ist, zulässig. In der Erholungszone Sport (ES) sind Bauten und Anlagen, die für den Betrieb und Unterhalt von Freizeit- und Sportanlagen in dieser Zone notwendig sind, zulässig. Wohnnutzungen sind nur für standortgebundene Betriebsangehörige erlaubt, sofern sie für den Unterhalt und die Sicherheit der Anlage notwendig sind. Sie sind in jedem Falle auf ein Minimum zu beschränken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.