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Art. 41 · Bei der Ausführung von Bauarbeiten jeder Art sind alle zum Schutze der …

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 25 · Original-PDF

Arbeiter, der Anwohner und der Strassenbenützer nötigen Vorkehrungen zu treffen. Bauherr und Unternehmer haben sich vor Baubeginn bei allen Grabarbeiten auf eigene Verantwortung bei den zuständigen Instanzen über den Verlauf der unterirdischen Leitungsbauten (Energie-, Wasser-, Abwasser-, Telefonleitungen, Kabelfernsehen usw.) zu informieren. Bei jeder grösseren Baustelle ist eine einwandfreie WC-Anlage sicherzustellen.

Bei der Ausführung von Bauarbeiten (Hoch- und Tiefbau) sind zur Lärmbekämpfung, vor allem in bewohnten Gebieten oder deren Nachbarschaft, geräuscharme Maschinen und Arbeitsverfahren anzuwenden. Der Gemeinderat ist berechtigt, den Einsatz übermässig störender Maschinen und Arbeitsverfahren zu verbieten oder zeitlich zu beschränken.

Benützung von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.