← BZO Sargans · Inhaltsverzeichnis

Art. 24 · Abstände von Strassen, Wäldern, Gewässern und Rebparzellen

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 16 · Original-PDF

Wo keine Baulinie besteht, haben Bauten und Anlagen von öffentlichen Strassen und Wegen folgende Abstände ab Strassengrenze einzuhalten:

–Kantonsstrassen

4 m

–Gemeindestrassen 1. + 2. Klasse 4 m

–Gemeindestrassen 3. Klasse, Wege 3 m Der Gemeinderat kann für Gemeindestrassen im Sinne von Art. 108 StrG im Interesse der ortsbaulichen Gestaltung Ausnahmen bewilligen. Bauten und Anlagen haben, sofern nicht im Baulinienplan ein reduzierter Waldabstand bestimmt wird, gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Stockgrenze einzuhalten. Wenn in Zonen-, Überbauungs- oder Gestaltungsplänen nichts anderes festgelegt ist, haben Bauten und Anlagen gegenüber Flüssen und Bächen den Abstand gemäss den Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes einzuhalten. Gegenüber eingedolten Gewässern im nicht überbauten Gebiet innerhalb der Bauzone gilt für Bauten und Anlagen ein Abstand ab Rohrachse von 5.0 m plus 1.75 mal die Sohlentiefe. Kleinere oder grössere Abstände können im Rahmen von Gewässerbauprojekten festgelegt werden. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahren sind kleinere Abstände nur zulässig, wenn mit Mitwirkung der zuständigen kantonalen Behörde festgestellt wurde, dass das Gewässer nicht geöffnet werden kann bzw. wenn die Voraussetzungen von Art. 77 Abs. 1 und 2 BauG erfüllt sind. Gegenüber Rebparzellen haben Bauten einen Mindestgrenzabstand von 6 m einzuhalten. (Skizzen: folgende Seite) 2) geändert durch Nachtrag vom 11. April 2006 Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 17 - Abstand ab Strassengrenze Waldgrenze 2.0m Abstand ab Stockgrenze Abstand ab Schnittpunkt mittlerer Wasserstand mit Uferböschung Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 18 -

6) Art. 24 Neu- und Umbauten, An- und Aufbauten sowie Fassadenrenovationen haben sich in Höhe, Massstab, Stellung, kubischer Gestaltung und Materialwahl, sowie in der Fassaden-, Farb- und Dachgestaltung in das vorhandene Gesamtbild einzufügen. Entfernung und unsachgemässe Veränderung wertvoller Stilelemente an bestehenden Bauten sind untersagt.

Gebäudehöhe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.