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Art. 20 · Dachformen

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 15 · Original-PDF

Im Bereich des Ortsbildschutzperimeters sind nur geneigte Dächer über die gesamte Grundrissfläche zulässig. Ihre Neigung darf 15 - 45 betragen. Sie müssen mit dunklem Material eingedeckt werden. 2)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.