Art. 7 · Dorfzone B D-B
BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 10 · Original-PDF
7 Gemeinde Ruswil Bau- und Zonenreglement
5Partielle Fassadenerhebungen, deren Breite insgesamt nicht mehr als 1/2 des jeweiligen Fassadenabschnitts beträgt, werden nicht an die Fassadenhöhe angerechnet.
6An den Fassaden bzw. Fassadenteile, wo das oberste Geschoss gemäss Art. 44 fassadenbündig angeordnet wird, ist die max. Fassadenhöhe nicht einzuhalten.
7Bei gestaffelten und gut gestalteten Bauten können grössere Gebäudelängen gestattet werden.
Empfindlichkeitsstufe: III
Art. 11
Spezielle Wohnzonen W-S
1Die Speziellen Wohnzonen tragen den speziellen Nutzungs-, Schutz-, Erhaltungs- und Gestaltungsansprüchen Rechnung, die sich bei einzelnen Gebieten aufgrund besonderer Umstände ergeben.
2Für die einzelnen Gebiete werden in Anhang 5 folgende Festlegungen gemacht:
a)Zweck,
b)Art der Nutzung,
c)Mass der Nutzung,
d)Zusatzbestimmungen.
Empfindlichkeitsstufe: II
Art. 12
Arbeitszone Ar
1Die Arbeitszone ist für gewerbliche Nutzungen sowie Dienstleistungsunternehmen bestimmt. Es sind keine kunden- oder güterverkehrsintensiven Betriebe zulässig.
2Flächenintensive Bauweisen und Nutzungen sind nicht zulässig, sofern sie keinen Zusammenhang mit einem Betrieb am selben Standort haben. Nicht zulässig sind namentlich:
a)freie Lager- und Umschlagplätze,
b)reine Lagernutzungen,
c)Parkplätze,
d)Autohandel,
e)Rechenzentrum.
3Wohnungen sind nur zulässig für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal. Ist der Bedarf für eine Wohnnutzung nachgewiesen, darf die Hauptnutzfläche (HNF) für Wohnnutzung 15 % der anrechenbaren Grundstücksfläche nicht überschreiten und mindestens 80 % der erstellten HNF müssen gewerblich genutzt werden.
4Insbesondere an Parzellenrändern bei Lagerplätzen und entlang von Strassen ist durch die Grundeigentümer auf eigene Kosten eine Bepflanzung mit standortgerechten, einheimischen Bäumen und Sträuchern anzulegen und zu pflegen. Die zuständige Stelle legt in der Baubewilligung die diesbezüglichen Bepflanzungsauflagen fest.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.