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Art. 54 · Energieeffizienz
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 32 · Original-PDF
Steht Fernwärme aus erneuerbarer Energie oder aus Abwärme zur Verfügung, ist ein Anschluss, namentlich unter den Gesichtspunkten der technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit, anzustreben. 5.3 Wohnhygiene 5.3.1 Ausrichtung der Wohnungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.