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Art. 55

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 32 · Original-PDF

Ausrichtung der

1Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Wohnungen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind zu vermeiden. 5.3.2 Raummasse, Fenstergrössen, Nebenräume

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.