Art. 18 · Dorfkeinzone D
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 12 · Original-PDF
1Die Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörfli- 11 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil chen Charakters des historischen Ortskerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen, nicht störende Gewerbebetriebe gemäss § 49 Abs. 1 BNO sowie Landwirtschaft. Verkaufsnutzungen sind grundsätzlich nicht zulässig.
2Bei der Beurteilung von Bauvorhaben in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen: Stellung, Staffelung, Volumen und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung.
3Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalmund Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung zwischen 30° und 450 aufzuweisen. Für untergeordnete Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig.
4In Abweichung zu § 62 Abs. 4 BNO darf die Dachfläche eines Schrägdaches höchstens auf einem Drittel der Fassadenlänge durchbrochen werden.
5Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zum Alten Schulweg bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig.
6Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist.
7Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.
8Um Fehlplanungen zu vermeiden, ist bei allen Bauvorhaben möglichst frühzeitig mit dem Gemeinderat 12 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil Kontakt aufzunehmen, um die besonderen Rahmenbedingungen abzuklären. 3.1.3 Wohnzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.