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Art. 41 · Bauweise

BZO Rüti · S. 20 · Original-PDF

Geschlossene Überbauung

Die geschlossene Überbauung ist bis zur zulässigen Gebäudelänge der entsprechenden Zone gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

20 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.