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Art. 25 · Umnutzung von Ökonomiebauten

BZO Rüti · S. 13 · Original-PDF

Umnutzung zu 80%

1Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Ökonomiebauten dürfen zu max. 80 % des Altbauvolumens für Wohn- oder Arbeitszwecke umgenutzt werden. Der übrige Teil ist für Garagen, Abstellräume, Estriche u. dgl. verwendbar. Ökonomiebauten mit weniger als 500 m3 Baumasse können vollständig umgenutzt werden.

13 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Umnutzung zu 100%

2Sofern unterirdische oder andere ortsbildverträgliche Parkierungslösungen ausserhalb des zur Verfügung stehenden Altbauvolumens gefunden werden, kann das Altbauvolumen zu 100 % für Wohn- und Arbeitszwecke umgenutzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.