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Art. 24 · Neubauten
BZO Rüti · S. 13 · Original-PDF
Grundmasstabelle
Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Freiflächenziffer mind. 20 % Anrechenbare Geschosszahlen: Vollgeschosse max. 2 Dachgeschosse max. 2 Gebäudehöhe max. 7.0 m Firsthöhe max. 7.0 m Grundabstand zur Grenze mind. 3.5 m Mehrlängenzuschlag 1/3 der Mehrlänge Zuschlagsfreie Fassadenlänge 20.0 m Gebäudelänge max. 30.0 m
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.