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Art. 2.8 · Gestaltungsanforderungen

BZO Rümlang · S. 12 · Original-PDF

2.8 Gestaltungsanforderungen

2Fenster haben in der Regel eine hochrechteckige Form, eine herkömmliche Einfassung und Sprosseneinteilung aufzuweisen.

3Balkone und Lauben dürfen nicht über den traufseitigen Dachvorsprung hinausragen.

4Auf den Giebelseiten sind vorspringende Balkone bei guter Gestaltung auch im ersten Dachgeschoss gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.