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Art. 47 · Zusammenbau

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 27 · Original-PDF

Der Zusammenbau an der Grenze ist im Sinne von § 129 Abs. 2 PBG gestattet, sofern die zulässige Gebäudelänge gesamthaft nicht überschritten wird. IV. Vollgeschoss, Gebäude- und Firsthöhe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.