← BZO Rothenburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 30 · Übriges Gebiet B (Landumlegungsgebiet) (ÜG-B (LU))

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 18 · Original-PDF

1 Im Landumlegungsgebiet ist die Nutzung noch nicht bestimmt.

2 Zur zweckmässigen Abgrenzung der Nutzungszonen wird eine Landumlegung gemäss PBG durchgeführt.

3 Bei der Zuteilung dieser Flächen ist die wertmässige, künftige Nutzung angemessen zu berücksichtigen.

4 Bis zur Festsetzung der Nutzungszonen gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.