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Art. 30 · Übriges Gebiet B (Landumlegungsgebiet) (ÜG-B (LU))
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 18 · Original-PDF
1 Im Landumlegungsgebiet ist die Nutzung noch nicht bestimmt.
2 Zur zweckmässigen Abgrenzung der Nutzungszonen wird eine Landumlegung gemäss PBG durchgeführt.
3 Bei der Zuteilung dieser Flächen ist die wertmässige, künftige Nutzung angemessen zu berücksichtigen.
4 Bis zur Festsetzung der Nutzungszonen gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.