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Art. 29 · Übriges Gebiet B (ÜG-B)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 18 · Original-PDF

1 Das Übrige Gebiet B ist für eine langfristige Siedlungsentwicklung der Gemeinde bestimmt. Das Einzonungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des PBG.

2 Bis zu einer allfälligen Umzonung gelten die kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften über die Landwirtschaftszone. Ausnahmebewilligungen richten sich nach Art. 24 RPG und nach dem Umweltschutzrecht des Bundes.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.