Art. 18 · Ersatzabgabe für Abstellplätze
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 7 · Original-PDF
1Je fehlender Autoabstellplatz und je fehlende fünf Abstellplätze für leichte Zweiräder ist eine Ersatzabgabe von CHF 6’000.– zu leisten.
2Die Ersatzabgaben sind wie folgt zu verwenden:
a)für die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Anlagen für den ruhenden Individual-, den öffentlichen oder den Langsamverkehr;
b)Sanierungsmassnahmen gegen den Verkehrslärm.
3Die Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf einen zugeteilten Abstellplatz.
4Werden nachträglich, aber vor Ablauf von fünf Jahren, Abstellplätze erstellt, so wird die Ersatzabgabe anteilsmässig zurückerstattet.
A Wohnqualität in Wohn-, Wohn-Gewerbe-, Kern-, Landwirtschaftszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.