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Art. 18 · Ersatzabgabe für Abstellplätze

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 7 · Original-PDF

1Je fehlender Autoabstellplatz und je fehlende fünf Abstellplätze für leichte Zweiräder ist eine Ersatzabgabe von CHF 6’000.– zu leisten.

2Die Ersatzabgaben sind wie folgt zu verwenden:

a)für die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Anlagen für den ruhenden Individual-, den öffentlichen oder den Langsamverkehr;

b)Sanierungsmassnahmen gegen den Verkehrslärm.

3Die Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf einen zugeteilten Abstellplatz.

4Werden nachträglich, aber vor Ablauf von fünf Jahren, Abstellplätze erstellt, so wird die Ersatzabgabe anteilsmässig zurückerstattet.

A Wohnqualität in Wohn-, Wohn-Gewerbe-, Kern-, Landwirtschaftszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.