Art. 17 · Abstellplätze für Fahrzeuge
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 7 · Original-PDF
1Bei Wohnnutzungen ist ein Autoabstellplatz je 80 m2 anrechenbare Geschossfläche zu erstellen, wenigstens aber ein Autoabstellplatz je Wohnung. Bei Einfamilienhäusern mit mehr als drei erforderlichen Autoabstellplätzen darf der Garagenvorplatz angerechnet werden.
2Bei Mehrfamilienhäusern ist je fünf Wohnungen ein Autoabstellplatz für Besucher zu erstellen und auf Dauer zu erhalten.
3Über die Anzahl von Abstellplätzen für Autos und leichte Zweiräder bei anderen Nutzungen und über die Reduktion der Anzahl Autoabstellplätze bei Wohnnutzungen entscheidet die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Normen SN VSS für Personenwagen und leichte Zweiräder.
4Divisionsreste werden aufgerundet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.