Art. 19 · Dachcharakter
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 7 · Original-PDF
1Es sind einfache, ruhige Dächer zu wählen, die sich hinsichtlich Form, Firstrichtung, Materialien und Farbe in das Orts- und Strassenbild einfügen.
2Dachaufbauten sind nur auf Schrägdächern zulässig. Dachflächenfenster, Dacheinschnitte und Dachaufbauten haben sich der Dachfläche unterzuordnen. Sie dürfen gesamthaft höchstens 1/3 der Länge der jeweiligen Fassade einnehmen und sind von der Fassade um wenigstens 0.50 m, vom Ort um wenigstens 1.00 m und ebenfalls vom First um wenigstens 1.00 m (in der Dachschräge gemessen) zurückzusetzen.
3Dachaufbauten, die von der jeweiligen Fassade um weniger als 0.50 m zurückversetzt sind, gelten auch bei durchlaufender Traufe als Quergiebel. Sie sind nur bei symmetrischer Fassade zulässig und dürfen in der Regel höchstens 1/2 der jeweiligen Fassade einnehmen. Sie haben die Gebäude- und Firsthöhe einzuhalten.
4Technisch notwendige Bauteile und Anlagen wie Liftüberfahrten, Kamine, Antennen, Solarzellen und Sonnenkollektoren sind so in die Dach- und Fassadengestaltung zu integrieren, dass das Orts- und Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird. Sie dürfen die Gebäude-, bzw. Firsthöhe um das technisch erforderliche Mass überschreiten. Sie sind vom Dachrand unter einem Winkel von 45° zurückzusetzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.