← BZO Rorschacherberg · Inhaltsverzeichnis
Art. 11 · Gebäudeabstand
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 5 · Original-PDF
In den Wohnzonen W2 kann der Gebäudeabstand zwischen zwei Hauptbauten auf 5.00 m reduziert werden, wenn
a)keine Aufenthaltsräume nach dem reduzierten Abstand hin orientiert sind;
b)beide Gebäude einschliesslich Abstände die zulässige Gebäudelänge nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.