← BZO Rorschacherberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 11 · Gebäudeabstand

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 5 · Original-PDF

In den Wohnzonen W2 kann der Gebäudeabstand zwischen zwei Hauptbauten auf 5.00 m reduziert werden, wenn

a)keine Aufenthaltsräume nach dem reduzierten Abstand hin orientiert sind;

b)beide Gebäude einschliesslich Abstände die zulässige Gebäudelänge nicht überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.