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Art. 2.3.3.2 · Bei Gesamtlängen von mehr als 16 m ist der Grundabstand um einen Sechstel der …
BZO Rorbas · S. 12 · Original-PDF
2.3.3.2 Bei Gesamtlängen von mehr als 16 m ist der Grundabstand um einen Sechstel der Mehrlänge zu erhöhen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.