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Art. 2.1.6.7 · Bei im Kernzonenplan schwarz markierten und schraffierten Gebäuden sind …

BZO Rorbas · S. 7 · Original-PDF

2.1.6.7 Bei im Kernzonenplan schwarz markierten und schraffierten Gebäuden sind Dachaufbauten nur in Form von Giebellukarnen, Schleppgauben und kleinen Ochsenaugen zulässig. Die Fronthöhe der Schleppgauben darf maximal 1,0 m und die Frontfläche der Giebellukarnen maximal 2,5 m2 messen. Der Ansatz der Schleppgauben muss deutlich unter dem First liegen. Bedachungsmaterial Balkone und Lauben Dachaufbauten Für Dachaufbauten bei im Kernzonenplan nicht bezeichneten Gebäuden sowie Neubauten gelten die kantonalen Bestimmungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.