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Art. 24 · Gefahrenzonen Rutschprozesse
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 18 · Original-PDF
1Die Gefahrenzonen Rutschprozesse (blaue und gelbe Gefahrenstufen gemäss Gefahrenkarte) dienen dem Schutz von Sachwerten in durch Rutschung mittel und gering gefährdetem Gebiet (Gefährdung durch Hangrutschung).
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2Über die Einwirkhöhen (Schutzhöhen) und notwendige bauliche Massnahmen geben Gefahrenhinweiskarte, Gefahrenkarte und Intensitätskarte Auskunft. Sie sind bei der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.