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Art. 23 · Gefahrenzonen Wasserprozesse
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 18 · Original-PDF
1Die Gefahrenzonen Wassergefahren (blaue und gelbe Gefahrenstufen gemäss Gefahrenkarte) dienen dem Schutz von Sachwerten in durch Überschwemmung, Übersarung und Erosion mittel und gering gefährdetem Gebiet (Gefährdung durch Reuss, Ron oder Bach).
2Über die Einwirkhöhen (Schutzhöhen) und notwendige bauliche Massnahmen geben Gefahrenhinweiskarte, Gefahrenkarte und Intensitätskarte Auskunft. Sie sind bei der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.