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Art. 53 · Gebühren
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 28 · Original-PDF
1Für die Behandlung von Baugesuchen ist eine dem Aufwand entsprechende
Gebühr zu entrichten.
2Auslagen für Gutachten und andere externe Kosten sind vom Baugesuchsteller
zusätzlich zu tragen.
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Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480 7. Landumlegung und Grenzbereinigung Hinweis auf PBG / VPBG PBG VPBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.