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Art. 53 · Gebühren

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 28 · Original-PDF

1Für die Behandlung von Baugesuchen ist eine dem Aufwand entsprechende

Gebühr zu entrichten.

2Auslagen für Gutachten und andere externe Kosten sind vom Baugesuchsteller

zusätzlich zu tragen.

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Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480 7. Landumlegung und Grenzbereinigung Hinweis auf PBG / VPBG PBG VPBG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.