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Art. 54 · Aufhebung bisherigen Rechts
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 30 · Original-PDF
1Die vor Inkrafttreten dieser Bauordnung rechtsgültige Bauordnung und Zonenplan
werden aufgehoben.
2Alle der Bauordnung widersprechenden gemeindlichen Erlasse werden aufgehoben.
3Der Gemeinderat führt den Anhang 3 Bebauungspläne laufend nach.
4Die heute rechtsgültigen Gesamtüberbauungspläne in Buonas behalten ihre Gültigkeit.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.