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Art. 38 · Ausnützung
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 23 · Original-PDF
1Die anzurechnende Geschossfläche umfasst die Geschossflächen gemäss kantonalem Recht1.
2Reichen Räume in Vollgeschossen über mehrere Geschosshöhen2, so sind deren virtuelle Geschossflächen bei der Berechnung der Ausnützungsziffer mit zu berücksichtigen.
3Bei einem festgelegten Mindestanteil für Wohnen errechnet sich der Ansatz aus
der anzurechnenden Geschossfläche.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.