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Art. 37 · Geschosse
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 22 · Original-PDF
1Bei gestaffelten Bauten wird die zulässige Geschosszahl für jeden Bauteil einzeln
berechnet.
2Für die Berechnung der Gebäudehöhe gilt in allen Zonen eine maximale Geschosshöhe von 3.00 m (OK-OK), in der Kernzone im Erdgeschoss eine maximale Geschosshöhe von 4.50 m (OK-OK).
–22 -
Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.