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Art. 36 · Seeuferschutzzone
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 22 · Original-PDF
1Massgeblich für die Seeuferschutzzone ist der vom Regierungsrat erlassene Plan.
2Die Seeuferschutzzone südlich der reformierten Kirche bezweckt die Freihaltung
des Hanges von Bauten. 3.6 Baumasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.