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Art. 8 · Reklame
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 6 · Original-PDF
1Reklamen aller Art sind soweit gestattet, dass sie durch Form, Grösse, Farbe und Platzierung die bauliche Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Zudem sind die Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung (Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt oder Merkblatt «Lichtverschmutzung» der Zentralschweizer Umweltfachstellen) zu beachten.
2 Baureglement Gemeinde Riemenstalden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.