Art. 28 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 12 · Original-PDF
1In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sind der Werkhof für den Strassenunterhalt, eine Heizzentrale, eine Altstoffsammelstelle sowie ein Mehrzweckraum mit den nötigen Infrastrukturen zugelassen.
2Neubauten haben sich bezüglich Gebäudehöhe, Geschosszahl und äusserer Gestaltung gut in die bestehende Überbauung einzufügen. Sichtbare Silos sind nicht zugelassen.
3Für Gebäude sind gleichgeneigte Satteldächer mit einer Dachneigung von mindestens 25° erlaubt.
4Der Gebäudesockel ist in massiver Bauweise zu erstellen, während die Fassaden des Hauptbaus aus Holz zu gestalten oder zu verkleiden sind.
8 Baureglement Gemeinde Riemenstalden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.