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Art. 29 · Freihaltezone

BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 13 · Original-PDF

1Die Freihaltezone bezweckt die Freihaltung von wichtigen Siedlungselementen.

2Sie ist von allen, nicht dem Zweck der Zone entsprechenden Bauten und Anlagen freizuhalten. Die zur Erschliessung angrenzender Bauzonen notwendigen Anlagen sind gestattet.

ZoneW2DK1K2ÖBA
Vollgeschosszahl2332
Gebäudehöhe7.0010.0010.007.50
Gebäudelänge15.0025.0025.0022.00
Gebäudebreite11.0015.0020.0017.00
Gesamthöhe12.0015.0015.0010.00
LärmempfindlichkeitsstufeIIIIIIIIIII

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.