Art. 26 · Wohnzonen
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 12 · Original-PDF
Wohnzone allgemein
1In der Wohnzone sind Wohnungen und nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist, zugelassen.
2Neubauten haben sich in Gebäudehöhe, Geschosszahl und äusserer Gestaltung in die bestehende Überbauung vorzüglich einzufügen. Wohnzone 2 Dörfli
3In der Wohnzone 2 Dörfli sind Wohnen und nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe vorgesehen. Wohnzone 2 Kirchenweidli
4In der Wohnzone 2 Kirchenweidli gelten die beigelegten Sonderbauvorschriften des Bebauungskonzeptes vom 15. Juli 2015 (Anhang 3). Zusätzlich sind Neubauten an die zentralisierte Heizung anzuschliessen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.