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Art. 39 · Flachdachbegrünung

BZO Richterswil · S. 19 · Original-PDF

Anwendungsbereich Flachdächer sind zu begrünen, soweit sie nicht als begehbare Terassen benutzt oder für den Bau von Anlagen für die Nutzung von Sonnenenergie beansprucht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.