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Art. 87 · Sicherstellung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 87 · Original-PDF
Sicherstellung Für die Erfüllung von Auflagen und Bedingungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bauausführung kann eine Sicherstellung verlangt werden; sie ist in der Regel vor Baubeginn zu leisten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.