← BZO Rheinfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 77 · Zusammenbau von Gebäuden

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 81 · Original-PDF

Zusammenbau von Gebäuden

1Grundsatz Falls nach Zonenvorschriften die geschlossene Bauweise vorge­ schrieben oder ein Bauen an die Grenze gestattet und vereinbart ist, so hat jeder Grundeigentümer das Recht, eine Brandmauer so zu errichten, dass Mauermitte und Grenze zusammenfallen.

2Kosten von Eingriffen Jeder Eigentümer darf eine Brandmauer auf seine Kosten in der ganzen Mächtigkeit unterfangen oder erhöhen, sofern unter den beiden Eigentümern keine andere Regelung zustande kommt. BNO Rheinfelden 81

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.