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Art. 76 · Einfriedigungen zwischen privaten Grundstücken
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 81 · Original-PDF
Einfriedigungen zwischen privaten Grundstücken
1Anlage Entlang der Baugebietsgrenze dürfen Einfriedigungen bis auf 0,6 m an die Grenze gesetzt werden.
2Ausführung Einfriedigungen dürfen keine scharfen Spitzen, Stacheldrähte und dergleichen aufweisen.
3Erstellung und Unterhalt Zum Bau und Unterhalt von Einfriedigungen darf das Nachbargrundstück betreten werden, jedoch nicht zur Unzeit und nur ge gen Ersatz des allfällig dadurch verursachten Schadens. Brandmauern
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.