← BZO Rheinfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 76 · Einfriedigungen zwischen privaten Grundstücken

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 81 · Original-PDF

Einfriedigungen zwischen privaten Grundstücken

1Anlage Entlang der Baugebietsgrenze dürfen Einfriedigungen bis auf 0,6 m an die Grenze gesetzt werden.

2Ausführung Einfriedigungen dürfen keine scharfen Spitzen, Stacheldrähte und dergleichen aufweisen.

3Erstellung und Unterhalt Zum Bau und Unterhalt von Einfriedigungen darf das Nach­bargrundstück betreten werden, jedoch nicht zur Unzeit und nur ge­ gen Ersatz des allfällig dadurch verursachten Scha­dens. Brandmauern

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.