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Art. 78 · Öffnungen in Brandmauern
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 82 · Original-PDF
Öffnungen in Brandmauern
1Neue Fenster Neue Fenster in Brandmauern sind innerhalb der Zone Altstadt nicht gestattet.
2Bestehende Fenster An Brandmauern mit bestehenden Fenstern darf angebaut wer den, sofern die Räume, denen die Fenster dienten, auf andere Wei se ausreichend belichtet und entlüftet werden können.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.