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Art. 70 · Zuständigkeit

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 78 · Original-PDF

Zuständigkeit Die Benennung der Strassen, Wege und Plätze sowie die Strassennummerierung der Bauten sind Sache des Gemeinde­rates.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.