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Art. 71 · Ein- und Ausfahrten
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 78 · Original-PDF
Ein- und Ausfahrten
1Anlage Sämtliche Ein- und Ausfahrten auf öffentliche Strassen und Pri vatstrassen mit öffentlichem Verkehr sind so anzulegen, dass durch ihre Benutzung der Verkehr weder gefährdet noch behindert wird. Anlage
2Dimensionierung Zufahrten dürfen auf einer Länge von 4,0 m, gemessen ab Strassen- bzw. Gehweglinie, höchstens 4 % und im Rampenbereich höchstens 12 % Neigung aufweisen. Die Neigung von Rampen im Gebäudeinnern richtet sich nach der einschlägigen VSS-Norm. Dimensionierung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.