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Art. 29 · Zone für Freiraumaktivitäten

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 39 · Original-PDF

Zielsetzung

1Zweck Die Zone für Freiraumaktivitäten bezweckt die Nutzung, den Be­ trieb und soweit notwendig den Bau von Freizeiteinrichtungen im Kulturland.

2Nutzungsart Der Nutzungsplan Kulturland scheidet Zonen für Freiraumaktivi­ täten mit folgenden Nutzungsfestlegungen aus: Nutzung

1Salmenweiherareal Freizeitaktivitäten, Spielwiese

2Eremitage

Freizeitaktivitäten, Spielwiese

3Neumatt

Hundesport BNO Rheinfelden 39

4Bachtele

Camping

5Inseli, Burgstell Freizeitaktivitäten, Parknutzung Bauten

3Bauten Zulässig sind Bauten und Anlagen, die den Nutzungsfestlegungen entsprechen und dafür notwendig sind. Die mit Gebäuden gemäss § 6 lit. a) bis d) BauG überbaute Fläche darf maximal 5% der Zo­ nenfläche und die Gebäudehöhe maximal 4m betragen.

4Rückführung Die nicht mehr für den vorgesehenen Verwendungszweck benöti­ gten Bauten und Anlagen sind zu entfernen. Lärmempfindlichkeit

5Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.