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Art. 28 · Familiengartenzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 39 · Original-PDF

Zielsetzung

1Zweck Die Familiengartenzone bezweckt die Erhaltung und Erweiterung folgender Anlagen:

1Augarten (nördl.) Familiengartennutzung

2Neuland

Familiengartennutzung Nutzung

2Bauten Im Areal Augarten sind nur gemeinschaftliche Bauten zulässig, die dem Betrieb des Familiengartenareals dienen. Die maximal zuläs­ sige Gebäudehöhe beträgt 4 m. Im Areal Neuland sind Gartenhäuschen und gedeckte Sitzplätze bis zu einer Totalfläche von 14 m2 pro Gartenparzelle zulässig. Die Firsthöhe beträgt maximal 2,70 m.

3Rückführung Die nicht mehr für den vorgesehenen Verwendungszweck benöti­ gten Bauten und Anlagen sind zu entfernen. Reglement

4Betriebsreglement Es ist durch den Betreiber eine Familiengartenordnung zu erstellen, die der Gemeinderat genehmigt. Lärmempfindlichkeit

5Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.