Art. 27 · Naturschutzzone Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 37 · Original-PDF
1Zweck Die Naturschutzzone Kulturland dient der umfassenden und dau ernden Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen schutzwür diger Pflanzen und Tiere. Zielsetzung Nutzung
2Allgemeine Einschränkungen Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, Anlagen, dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln, Aufforstung nicht gestattet.
3Nutzungseinschränkungen Falls in den Schutzzielen oder in den Bewirtschaftungsverträgen und Vereinbarungen gemäss Ziffer 6 nicht anders festgelegt ist, sind zudem zu unterlassen:
–das Anlegen von standortfremden Pflanzenbeständen
–das Pflücken, Beschädigen und Ausgraben von Pflanzen
–das Töten, Fangen und Stören von wildlebenden Tieren mit Ausnahme der bewilligten Jagd
–das Verlassen der Wege und das Laufen lassen von Hunden
–das Anzünden von Feuern. 4 zulässige Nutzung Die landwirtschaftliche Nutzung ist im Rahmen des Zonenzwecks zulässig. Unterhalt und Pflege
5Duldung Pflegeeingriffe Unterhalt und Pflege der Naturschutzzone Kulturland ist Sache der Grundeigentümer bzw. der Bewirtschafter. Wird die Naturschutzzone nicht fachgerecht gepflegt, sind allfällige Pflegeeingriffe durch die Gemeinde oder von ihr beauftragte Dritte zu dulden.
6Bewirtschaftungsverträge und Vereinbarungen Unterhalt und Pflege der einzelnen Naturschutzzonen sowie die daraus allfällig entstehenden Kosten und Abgeltungen können bei Bedarf mittels Bewirtschaftungsverträgen bzw. privatrechtlichen Vereinbarungen unter Beizug von Fachpersonen zwischen Kanton/ Gemeinde und Eigentümern bzw. Bewirtschaftern geregelt werden. BNO Rheinfelden 37 Spezifische Schutzziele
7Schutzziele Lebensräume Lebensraum Schutzziel (erhalten / fördern) Pflegemassnahmen, Nutzungsbeschränkungen Magerwiese Artenreiche Heuwiese Heuwiese, keine Düngung und Beweidung. Schnittgut abführen. Bei fehlendem Bewirtschaftungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni. Herbstweide mit Rindern zugelassen. Empfehlung: bei jedem Schnitt 10% stehen lassen. Feuchtgebiete Keine Düngung und Beweidung. Massnahmen, Bauten und Anlagen im Interesse des Schutzziels sind gestattet (z.B. Weiher, Renaturierungsmassnahmen). Wenn nötig entbuschen im Herbst/Winter. Streuwiese Riedwiese/ Flachmoor Streuschnitt ab 1. September Empfehlung: bei jedem Schnitt 10% stehen lassen. Stillgewässer Laichgebiet, Brutbiotop Kein Schwimmen, Befahren, Einfangen und Aussetzen von Tieren. Wenn nötig periodisches Ausbaggern im Spätsom mer/Herbst. Fromentalwiese Artenreiche Heuwiese Heu- und Emdschnitt. Bei fehlendem Bewirtschaftungs vertrag erster Schnitt ab 15. Juni. Kein Flüssigdünger/Stickstoff-Mineraldünger. Herbstweide mit Rindern zugelassen. Extensive Weide Artenreiche Weide Rinderweide. Keine Dauerweide. Keine Zufütterung. Keine Düngung. Ruderalfläche Pionierarten Periodisches Abschürfen der Bodenoberfläche. Hecken, Ufer- und Feldgehölze Artenreiche Gehölze Abschnittweise auf den Stock setzen, max. 1/3 pro Pflege eingriff. Dornensträucher und schwachwüchsige Arten begünstigen. Landschaftsprägende Einzelbäume erhalten. Bach, Graben Vielfältiger Lebensraum Bestockungspflege vergl. Ufergehölze. Gehölzfreie Abschnitte vergl. Säume. Säume (entlang Fliess gewässern, Hecken, Waldrändern, Weg rändern, Wiesen streifen) Artenreiche Säume Schnitt. Keine Beweidung bei feuchten Standorten. Peri odisches Zurückschneiden von aufkommenden Gehölzen. Bei fehlendem Bewirtschaftungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni/1. September oder jeweils die Hälfte der Fläche alternierend (je nach Typ) Einzelbäume und Baumgruppen, Hochstammfeld obstbäume Artenreiche Gehölze Landschaftsprägende Einzelbäume und Baumgruppen erhalten. Bei natürlichem Abgang mit gleichwertiger Art ersetzen. Höhle Lebensraum Fledermäu se Erhalten, Störungen meiden.
8Beschreibung Naturschutzobjekte Die Naturschutzzonen umfassen mehrheitlich mehrere Lebensraumtypen. Die detaillierte Beschreibung der Naturschutzobjekte (Zuordnung Lebensräume) erfolgt in kommunalen Inventaren. BNO Rheinfelden 38 Weitere Zonen nach Art. 18 RPG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.