Art. 42 · Naturschutzzonen
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 31 · Original-PDF
1Naturschutzzone N1 «Kägenwald» mit extensiver Erholungsnutzung (Waldareal überlagernd): a. Bedeutung: Die Naturschutzzone umfasst ein wertvolles Gehölz zwi schen Siedlungs- und Landschaftsraum mit schützenswertem Baum bestand, das Bedeutung als ökologischer Trittstein und als Ruheund Erholungsraum am Siedlungsrand hat; b. Schutz- und Entwicklungsziel: Die Naturschutzzone bezweckt die Er haltung und Aufwertung des Waldareals als wertvoller Landschaftsund Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenar ten. Entwicklungsziel ist die Erhaltung und Förderung von Stiel- und Traubeneiche, Waldföhre, Feldahorn und Winterlinde, eines facetten reichen Strauchsaumes und einer artenreichen Bodenvegetation. Leitarten sind Steinweichsel und Hirschkäfer. Die Bestandespflege soll die Entwicklung eines Waldareals mit zurückhaltender Erholungs nutzung zulassen; c. Schutz- und Pflegemassnahmen: Die Waldfläche ist nach den Grund sätzen des naturnahen Waldbaus zu pflegen. Mit einer differenzierten Bestandespflege sind lichte Buchten und offene Waldbereiche zu för dern und zu erhalten. Der Bestand ist periodisch auszulichten, standortfremde Arten sind zu entfernen. Es sind gestufte Waldränder mit natürlichen Säumen anzulegen und zu unterhalten; 31 7.1-1 Gemeinde Reinach d. Schutz- und Pflegeplanung: Schutzziele und Pflege sind bei der Waldentwicklungsplanung und der forstlichen Planung zu berücksich tigen. Die Gemeinde erarbeitet in Koordination mit den zuständigen Forstorganen und den Waldeigentümern einen entsprechenden Ent wicklungs- und Pflegeplan. Die Gebietsentwicklung ist zu überwa chen und mittels periodischen Zustandsberichten zu Ökologie und Nutzung zu steuern; e. Extensive Erholungsnutzung: Eine Durchwegung mit punktuellen Ru hezonen mit Sitzgelegenheiten ist im Waldareal zulässig. Aufent haltsbereiche sind am nördlichen Waldrand entlang der Neuhofstras se punktuell zulässig. Die Erholungseinrichtungen sind mit der Ent wicklungs- und Pflegeplanung zu konkretisieren. Die Erholungsnut zung ist in Beachtung der Schutz- und Entwicklungsziele entspre chend abzustimmen. Feuerstellen sind nicht zulässig.
2Naturschutzzone N2 «Klusweg»: Baumreihe / Hecke: a. Bedeutung: Die Naturschutzzone bezweckt die Erhaltung, Aufwer tung und Weiterentwicklung der bestehenden Baumreihe entlang des Klusweges. Die Naturschutzzone umfasst in ihrem nördlichen Teil ei ne landschaftsgliedernde Baumreihe, die aus dem Siedlungs- auf den Landschaftsraum hinweist. Der südliche Teil der Naturschutzzo ne umfasst noch keine besonderen Naturwerte. In diesem südlichen Teil soll die Baumreihe / Hecke künftig weiterentwickelt werden; b. Schutz- und Entwicklungsziel: Eine dereinst durchgängige Baumreihe / Hecke zwischen Siedlungsraum und Waldareal dient der Lebens raumvernetzung und wirkt landschaftsgliedernd. Gleichzeitig ermög licht die Baumreihe / Hecke eine optische Abschirmung der dereinsti gen Nutzung in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen «Sport und Freizeit» (Flur «Chlusweg») Richtung Osten; c. Schutz- und Pflegemassnahmen: Spätestens bei der Realisierung der Nutzungsbestimmung der von der Naturschutzzone N2 überla gerten Zone für öffentliche Werke und Anlagen (Zweckbestimmung «Sport und Freizeit») muss die südliche Erweiterung der Baumreihe / Hecke vorgenommen werden. Die Baumreihe ist naturnah zu pfle gen. In einem 10 m breiten Streifen westlich des Klusweges ist ein Gehölz anzulegen und zu unterhalten, das aus einer Baumreihe, ei ner artenreichen Strauchschicht und vorgelagertem Saum besteht. Für die Anlage und den Unterhalt der Naturschutzzone inkl. aller Schutz- und Pflegemassnahmen ist die Einwohnergemeinde Reinach zuständig; d. Schutz- und Pflegeplanung: Allfällig nötig werdende Ersatzpflanzun gen einzelner Bäume oder Sträucher sind frühzeitig vorzunehmen. 32 Gemeinde Reinach 7.1-1
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