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Art. 43 · Erhaltenswerte Bäume

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 33 · Original-PDF

1Die im Zonenplan bezeichneten Bäume prägen zu einem wesentlichen Teil das Siedlungsbild, dienen der Grünvernetzung und dem ökologischen Aus­ gleich und sind im öffentlichen Interesse erhaltenswert.

2Die ausgeschiedenen Bäume auf öffentlichem und privatem Grund sind in ihrem Bestand zu erhalten und sachgerecht zu pflegen.

3Ein erhaltenswerter Baum darf nur gefällt werden, wenn eine Fällbewilli­ gung des Gemeinderates hierzu vorliegt. Ein solche ist zu erteilen, wenn: a. mit dem Fortbestand des Baumes eine Gefahr verbunden ist; b. eine Fällung als Pflegemassnahme für den übrigen Baumbestand oder aus Gründen der Wohnhygiene geboten scheint; c. in Würdigung des Interesses des Gesuchsstellers das Festhalten am öffentlichen Interesse der Erhaltung des Baumes unverhältnismässig erscheint.

4Für neue bewilligungspflichtige Bauten ist ein angemessener Abstand zu den erhaltenswerten Bäumen einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.