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Art. 41 · Grünzonen
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 31 · Original-PDF
1Grünzonen umfassen Gebiete, die im öffentlichen Interesse dauernd vor Überbauung freizuhalten sind. Sie dienen der Erholung, der Gliederung des Siedlungsraumes sowie dem ökologischen Ausgleich und dem Biotopver bund.
2Terrainveränderungen und Erdwälle im Rahmen der Vorschriften gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.