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Art. 41 · Grünzonen

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 31 · Original-PDF

1Grünzonen umfassen Gebiete, die im öffentlichen Interesse dauernd vor Überbauung freizuhalten sind. Sie dienen der Erholung, der Gliederung des Siedlungsraumes sowie dem ökologischen Ausgleich und dem Biotopver­ bund.

2Terrainveränderungen und Erdwälle im Rahmen der Vorschriften gemäss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.