Art. 37 · Zone für öffentliche Werke und Anlagen (öW+A)
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 28 · Original-PDF
1Zonen für öffentliche Werke und Anlagen umfassen Gebiete, die zur Erfül lung öffentlicher Aufgaben benötigt werden. In beschränktem Umfang sind andere Nutzungen zulässig, sofern sie mit der Erfüllung der öffentlichen Auf gaben verträglich sind.
2Die Nutzung richtet sich nach der im Zonenplan festgelegten Zweckbestim mung. Die Bauweise richtet sich nach der Funktion der Anlage, und es sind die öffentlichen und privaten Interessen zu berücksichtigen.
3Für jede öW+A-Zonenfläche ist eine Grünflächenziffer (§ 12 ZRS) von min destens 20% einzuhalten. 28 Gemeinde Reinach 7.1-1
4Grünflächen und -elemente sind soweit es deren Nutzung zulässt, natur nah im Sinne des ökologischen Ausgleichs zu realisieren respektive in ihrem Bestand zu erhalten. 3.6 Nutzungszone mit späterer Nutzungsdefinition
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.